Entwurf für das neue sächsische Versammlungsgesetz

Am 30. Oktober hat die Koalition aus CDU und FDP den angekündigten Entwurf für das neue sächsische Versammlungsgesetz vorgelegt.

Text?

Schon in der Zielsetzung des 18 Seiten umfassenden Papiers wird deutlich, mit welchen Argumenten die Änderungen begründet werden sollen, nämlich “um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.” Die Möglichkeit der Gesetzesänderung besteht seit der im Bundesrat 2006 mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossenen Förderalismusreform.

Begründet werden die Änderungen mit “erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Versammlungen von Rechtsextremisten und Gegendemonstrationen von Linksextremisten” in der Vergangenheit. An Orten mit “besonderer Bedeutung” sollen in Zukunft Versammlungen leichter verboten werden können.

Nicht nur an dieser Stelle fällt auf, mit welcher Selbstverständlichkeit die Opfer nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft gleichgesetzt werden. Im Unterschied zum alten gesamtdeutschen Versammlungsgesetz werden im neuen Gesetz “ausdrücklich auch die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft, sowie die Personen, die gegen eine der beiden Gewaltherrschaften Widerstand geleistet haben” und allgemein die Opfer von Kriegen mit einbezogen. In der Begründung wird erkennbar, dass damit auch die Täterinnen- und Täter im Nationalsozialismus gemeint sein können, wenn sie in “einem Krieg als Zivilisten oder Soldaten zum Opfer fielen”. Denn der “Schutz der Würde ziviler und militärischer […] Opfer ist dem Gesetz ein besonderes Anliegen”, da diese Menschen zugleich auch Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft geworden wären. Die Schuld am Nationalsozialismus wird wie so oft den Nazis angelastet. Dass ein System von totaler Kontrolle und beispielloser Brutalität im NS nur mit Zustimmung eines großen Teils der deutschen Bevölkerung möglich werden konnte, scheint bis heute noch nicht in konservativen Kreisen angekommen zu sein.

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