Es ist keine Überraschung. Erwartungsgemäß unterlagen die Ordnungsbehörden im Rechtsstreit. Die Anordnung keine Demonstration, sondern nur eine Versammlung zu genehmigen sei rechtswidrig. Damit ist die Strategie durch das Herbeireden von Randalen via polizeilichen Notstandes das Problem aus der Welt zu schaffen vorerst gescheitert. Es ist nicht anzunehmen, dass höhere Instanzen dieses Urteil revidieren.
Es ist jedoch anzuerkennen, dass in diesem Jahr wenigstens der Versuch unternommen wurde den Naziaufmarsch seitens der Behörden einige Steine in den Weg zu legen.
Damit ist jedoch offensichtlich, dass der Naziaufmarsch nicht durch Gerichte, eine Menschenkette weitab der Route, sondern ausschließlich durch massenhaften zivilen Ungehorsam verhindert werden kann.
http://de.indymedia.org/2010/02/272542.shtml
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